Sachsen

VO Änd. LSG „Mittlere Mulde“

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Quellenkennung: 4951. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2002 Nr. 2, S. 57 Fsn-Nr.: 653 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. Februar 2002

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Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Mulde“ Vom 13. Dezember 2001 Aufgrund von § 51 Abs. 1 und Satz 3 sowie § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 430) wird verordnet: § 1 Erklärung zum Ausgliederungsgebiet Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemarkung Eilenburg, Landkreis Delitzsch wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ – festgesetzt durch den Beschluß des Rates des Bezirkes Leipzig, Nr. 13 – 3/63 vom 15. Februar 1963, erweitert durch den Beschluß des Bezirkstages Leipzig Nr. 68/VIII/84 vom 20. September 1984 – ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 0,33 ha. 2Es beinhaltet auf dem Gebiet der Gemeinde Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 9, die Flurstücke 105/2 (teilweise), 105/4 und 103/1 (teilweise). (2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 4. Dezember 2000 im Maßstab 1:3 000 (im Original grün umgrenzt) dargestellt. 2Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Leipzig, den 13. Dezember 2001 Regierungspräsidium Leipzig Steinbach Regierungspräsident Flurstückskarte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.