Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: gesetze/instfmedpharprueffr_g_1994. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 13. Januar 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 1], S.2)

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 13. Januar 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 1], S.2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem Abkommen vom 17. Juni 1993 über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen vom 17. Juni 1993 und das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in der Fassung vom 21. Oktober 1982 werden nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben. Potsdam, den 13. Januar 1994 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zu den Abkommen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.