Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

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Quellenkennung: e807c050-1bab-470d-9f28-dabbf3006b8b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 121 Ausfertigungsdatum 20.01.2026 Fassung

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 121 Ausfertigungsdatum 20.01.2026 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Nachdem am 30. Dezember 2025 das letzte Land das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik verkündet hat, ist das Abkommen gemäß seines § 3 Satz 1 mit Ausnahme der Vorschrift des § 2 am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Vorschrift des § 2 des Abkommens ist nach § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Düsseldorf, 20. Januar 2026 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.