Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

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Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 5. Juli 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 20])

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Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vom 5. Juli 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 20]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem vom 7. März 2022 bis zum 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 5. Juli 2022 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen 1 Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 227.1 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.