Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.05.2021 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 18. Mai 2021   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander-Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut für Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg zugestimmt.     Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.     Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.       Ministerpräsident   des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.