Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 83951. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 128 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 128)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 128 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 128)" juris-Abkürzung: GymGesMAErzWfAnl BR Ausfertigungsdatum: 24.09.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 128 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 24. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Im „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 28 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in Tabelle 1 dargestellt. § 3 Studienverlauf Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt: 1. mündliche Prüfung, 2. Hausarbeit, 3. Klausur, 4. Referat, 5. Portfolio, 6. Lektüretest, 7. Thesenpapier, 8. Sitzungsvorbereitung und Moderation, 9. Protokolle. (2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen für das Studienfach Erziehungswissenschaften Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Erziehungswissenschaft Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltung MP/ TP CP Prüfungs- form 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. EW L1E Theorie und Geschichte P 6 1a: Konzepte und Methoden der Erziehungswissenschaft TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V2       1b oder 1c: Vertiefungsseminar zu Theorie & Geschichte (1b) oder Methoden und Methodologie der Erziehungswissenschaft (1c) 4 Gem. § 5 Abs. 1 (2 S) 2 S3     EW L4 Bildung und Gesellschaft P 6 4a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V       4b: Vertiefungsseminar 4 2 S       EW L3 Entwicklung, Lernen und Sozialisation P 6 3a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1   2 V     3b: Vertiefungsseminar 4 Gem. § 5 Abs. 1   2 S     EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung P 6 5a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1     2 V   5b: Vertiefungsseminar 4 Gem. § 5 Abs. 1     2 S   EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität P 4 Seminar MP   Gem. § 5 Abs. 1       2 S Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit     2 S Masterarbeit mit Kolloquium 15       2 S Erläuterung: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Praktikum P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 In der Regel finden Veranstaltungen in der angegebenen Veranstaltungsform statt. Änderungen sind jedoch in Einzelfällen möglich. 3 Die Vertiefungsveranstaltung wird sowohl im 1. als auch im 2. Semester angeboten und kann wahlweise entweder im 1. oder im 2. Semester besucht werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.