Brandenburg

Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

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Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern vom 26. September 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 22])

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Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern vom 26. September 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 22]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem am 21. Oktober 2019 in Wiesbaden, am 29. August 2019 in Hannover, am 18. September 2019 in Düsseldorf, am 18. Oktober 2019 in Mainz, am 1. Oktober 2019 in Magdeburg und am 8. Oktober 2019 in Kiel unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Beitritt zu dem Staatsvertrag nach dessen Artikel 7 Absatz 3 wirksam wird, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 26. September 2022 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen 1 Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern 233.5 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.