Brandenburg

Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes

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Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes vom 20. Dezember 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 31])

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Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes vom 20. Dezember 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 31]) § 1 Auflösung der Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg (1) Die Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg werden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst. (2) Die zum 31. Dezember 2017 im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ angesammelten Vermögenswerte werden dem Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ übertragen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.