Bremen

Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen

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Quellenkennung: 68084. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:29.10.1957 Inkrafttreten30.10.1957 Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 147 Gliederungsnummer:113-b-3 Zitiervorschlag: "Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen vom 15. Oktober 1957 (Brem.GBl. 1957, S. 147)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:29.10.1957 Inkrafttreten30.10.1957 Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 147 Gliederungsnummer:113-b-3 Zitiervorschlag: "Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen vom 15. Oktober 1957 (Brem.GBl. 1957, S. 147)" juris-Abkürzung: KV/BKKSiegelErl BR Ausfertigungsdatum: 15.10.1957 Gültig ab: 30.10.1957 Dokumenttyp: Erlass Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1957, 147 Gliederungs-Nr: 113-b-3 Erlaß über Siegelführung von kassenärztlichen Vereinigungen und Betriebskrankenkassen Vom 15. Oktober 1957 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1 des Erlasses über Dienstsiegel für die bremischen Dienststellen und Behörden vom 16. April 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 77) wird nachstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts das Recht zur Führung des kleinen bremischen Siegels mit dem mittleren bremischen Wappen verliehen: 1. Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28; 2. Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Bremen, Geeren 24; 3. Landesverband der Betriebskrankenkassen im Lande Bremen, Bremen, Schwachhauser Heerstraße 34. Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 15. Und bekanntgemacht am 29. Oktober 1957. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.