Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach „Wirtschaftswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiuman der Universität Bremen

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Quellenkennung: 211091. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:25.10.2023 Inkrafttreten01.04.2024 Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1337 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach „Wirtschaftswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiuman der Universität Bremen vom 25. Oktober 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1337)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:25.10.2023 Inkrafttreten01.04.2024 Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 1337 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach „Wirtschaftswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiuman der Universität Bremen vom 25. Oktober 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 1337)" juris-Abkürzung: WiWiKFZwFäBacfPO BR 2024 Ausfertigungsdatum: 25.10.2023 Gültig ab: 01.04.2024 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2023, 1337 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung für das Komplementärfach „Wirtschaftswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudiuman der Universität Bremen Vom 25. Oktober 2023 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 7 (Wirtschaftswissenschaft) hat auf seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) an der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern. (2) Der Abschlussgrad richtet sich nach dem Studienfach, in dem die Bachelorarbeit absolviert wird. Die Bachelorarbeit wird im Profilfach geschrieben. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Fach „Wirtschaftswissenschaft“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert. (2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Wirtschaftswissenschaft“ nur als Komplementärfach studiert werden. (3) Das Studium des Komplementärfaches gliedert sich wie folgt: - Betriebswirtschaftslehre mit Pflichtmodulen im Umfang von 36 CP, - Volkswirtschaftslehre mit Pflichtmodulen im Umfang von 18 CP und - Fachliche Ergänzung mit Pflichtmodulen im Umfang von 6 CP. (4) Anlage 1 stellt den empfohlenen Studienverlauf dar, Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (5) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt. (6) Die im Studienplan vorgesehenen Pflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (7) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. (8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann nicht im Komplementärfach Wirtschaftswissenschaft erbracht werden. § 7 Gesamtnote des Studienfaches Die Gesamtnote für das Studienfach wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module werden bei der Notenberechnung nicht berücksichtigt. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. April 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Sommersemester 2024 im Studienfach „Wirtschaftswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Es gelten die Regelungen gemäß Absatz 4. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/2024 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. Mai 2024 zu stellen. (4) Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Bei dieser Anerkennung wird sichergestellt, dass alle erworbenen Leistungspunkte im neuen Studienprogramm anerkannt werden und sich die bisherige Durchschnittsnote nicht verschlechtert. (5) Die Prüfungsordnung vom 27. April 2016 tritt zum 30. September 2027 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2027 keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Anlagen   Anlage 1: Studienverlaufsplan „Wirtschaftswissenschaft“ (Komplementärfach) Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen Anlage 1 Anlage 1: Studienverlaufsplan „Wirtschaftswissenschaft“ (Komplementärfach) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.   Betriebswirtschaftslehre, 36 CP Volkswirtschaftslehre, 18 CP Fachliche Ergänzung, 6 CP ∑ 60 CP   Pflichtmodule, 60 CP   1. Sem. 37-140, Personal und Organisation, 6 CP     18 CP 2. Sem. 37-120, Marketing, 6 CP 35-310, Mikroökonomie, 6 CP   3. Sem. 37-110, Rechnungswesen und Abschluss, 6 CP 35-320, Makroökonomie, 6 CP   24 CP 4. Sem. 37-150, Wertschöpfungsprozesse, 6 CP 37-130, Finanzierung und Investition, 6 CP     5. Sem. 37-161, Unternehmensbesteuerung, 6 CP 35-330, Wirtschafts- und Finanzpolitik, 6 CP   18 CP 6. Sem.     eGS-VA-NHM-08, Nachhaltiges Management, 3 CP eGS-PM-04), Projektmanagement, 3 CP Sem.: Semester, CP: Credit Points; Anlage 2 Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1 Fachwissenschaft Betriebswirtschaftslehre (Business Studies), 36 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) 37-140 Personal und Organisation Human Resource Management & Organization P 6 MP   PL: 1 SL: 0 37-120 Marketing Marketing P 6 MP   PL: 1 SL: 0 37-110 Rechnungswesen und Abschluss Accounting and Accounts P 6 MP   PL: 1 SL: 0 37-150 Wertschöpfungsprozesse Value Creation Processes P 6 MP   PL: 1 SL: 0 37-130 Finanzierung und Investition Finance and Investment P 6 MP   PL: 1 SL: 0 37-161 Unternehmensbesteuerung Company Taxation P 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2 Fachwissenschaft Volkswirtschaftslehre (Economics), 18 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) 35-310 Mikroökonomie Microeconomics P 6 MP   PL: 1 SL: 0 35-320 Makroökonomie Macroeconomics P 6 MP   PL: 1 SL: 0 35-330 Wirtschafts- und Finanzpolitik Economic and Fiscal Policy P 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Fachliche Ergänzung (Complementary Studies), 6 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) eGS-VA-NHM-08 Nachhaltiges Management Sustainable Management P 3 MP   PL: 1 SL: 0 eGS-PM-04 Projektmanagement Project Management P 3 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.