Sachsen

Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 19800. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 34, S. 705, 715 Fsn-Nr.: 51-8 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. Januar 2023

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Sächsisches Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG) erlassen als Artikel 10 des Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024 Vom 20. Dezember 2022 § 1 Steuersatz Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent. § 2 Anwendungsbereich Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.