Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 05982aa0-6e1c-49cb-865d-dbded802d7bd. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.04.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.04.1993 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 2. April 1993 Das Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren ist gemäß § 5 Satz 3 am 1. März 1993 in Kraft getreten. Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 14. März 1992 hinterlegt worden. Für den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen der Kultusminister

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.