Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

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Quellenkennung: de/gesetze-211601. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 23. Oktober 1998 (GVBl.I/98, [Nr. 14], S.206)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 23. Oktober 1998 (GVBl.I/98, [Nr. 14], S.206) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 21. April 1998 und am 15. Mai 1998 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben. Potsdam, den 23. Oktober 1998 Der Präsident des Landtages Brandenburg in Vertretung Martin Habermann zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.