Bremen

Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 159944. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.11.2020 Inkrafttreten08.12.2020 Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1480 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vom 24. November 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1480)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.11.2020 Inkrafttreten08.12.2020 Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1480 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vom 24. November 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1480)" juris-Abkürzung: MedienÄndStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 24.11.2020 Gültig ab: 08.12.2020 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2020, 1480 Gliederungs-Nr: - Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag Vom 24. November 2020 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 12. Juni 2020 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Erste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben *) Bremen, den 24. November 2020 Der Senat Fußnoten *) Mangels Ratifizierung in allen Ländern ist der Erste Medienänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 gegenstandslos. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.