Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 6])

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 6]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 28. Oktober 2020 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 9. Februar 2021 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen 1 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.