Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V.

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 90243. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:17.11.2016 Inkrafttreten18.11.2016 Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 798 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. vom 15. November 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 798)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:17.11.2016 Inkrafttreten18.11.2016 Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 798 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. vom 15. November 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 798)" juris-Abkürzung: MetrRNDStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 15.11.2016 Gültig ab: 18.11.2016 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2016, 798 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. Vom 15. November 2016 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 6. September 2016 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Fortführung des Förderfonds in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V. wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt bekannt zu geben.* Bremen, den 15. November 2016 Der Senat Fußnoten * Entsprechend der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 866) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 2 am 01.01.2017 in Kraft. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.