Bremen

Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 69205. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.09.1992 Inkrafttreten17.09.1992 Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 294 Gliederungsnummer:205-d-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung vom 8. September 1992 (Brem.GBl. 1992, S. 294)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.09.1992 Inkrafttreten17.09.1992 Fundstelle Brem.GBl. 1992, S. 294 Gliederungsnummer:205-d-2 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung vom 8. September 1992 (Brem.GBl. 1992, S. 294)" juris-Abkürzung: PolStrZustErwAbkG BR Ausfertigungsdatum: 08.09.1992 Gültig ab: 17.09.1992 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1992, 294 Gliederungs-Nr: 205-d-2 Gesetz zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der Strafverfolgung Vom 8. September 1992 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem in Saarbrücken am 8. November 1991 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 4 Abs. 3 für die Freie Hansestadt Bremen in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben. (3) Das Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung vom 24. Februar 1970 (Brem.GBl. S. 29 - 205-d-1) tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Bundesländer bei der Strafverfolgung vom 6. November 1969 außer Kraft tritt. Der Tag nach Satz 1 ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben. Bremen, den 8. September 1992 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.