Brandenburg

Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: de/gesetze-211825. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vom 19. Dezember 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 22], S.266)

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Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam vom 19. Dezember 2005 (GVBl.I/05, [Nr. 22], S.266) § 1 Die Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam werden aufgelöst. § 2 Die Aufgaben der Liegenschafts- und Bauämter gehen auf den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) über. § 3 Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten der Liegenschafts- und Bauämter dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zugeordnet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.