Brandenburg
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz
Quellenkennung: de/verordnungen-212512. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz vom 25. August 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 21], S.337) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 13], S.2)
Originaldateien und Anlagen
- bf9a5c96c0957ead2787ea3c.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.