Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 9359ecf4-21ee-4c18-9460-ef6505c6dbff. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.11.2018 Fassung

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.11.2018 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 21. November 2018   Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 11. Oktober / 25.Oktober 2018 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont) abgeschlossen.   Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.   Düsseldorf, den 21. November 2018   Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen   In Vertretung Dr.  B o t t e r m a n n

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.