Sachsen

VO Änd. NSG „Muldenwiesen“

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 5589. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsABl. 2006 Nr. 48, S. 1049 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. Dezember 2006

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Naturschutzgebietes „Muldenwiesen“ Vom 7. November 2006 Aufgrund von § 16 und § 50 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, wird verordnet: § 1 Änderung der Verordnung Die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Muldenwiesen“ vom 13. Juni 1997 (SächsABl. S. 709) wird wie folgt geändert: Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Hammerbrücke im Vogtlandkreis wird aus dem Naturschutzgebiet „Muldenwiesen“ ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Ausgliederungsgegenstand ist der südwestliche Teil des Flurstücks 840/11 der Gemarkung Friedrichsgrün. 2Diese zirka 0,61 Hektar große Fläche, die durch ein landwirtschaftliches Anwesen charakterisiert ist, befindet sich im Offenland zwischen der Ortslage Friedrichsgrün und der Zwickauer Mulde. (2) 1Die ausgegliederte Fläche ist auf einer kombinierten Übersichts- (Maßstab 1 : 10 000) und Flurkarte (Maßstab 1 : 2 000) des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 7. November 2006 mit je einer roten Grenzlinie eingetragen. 2Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. § 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Chemnitz, den 7. November 2006 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze Regierungspräsident Übersichts- und Flurkarte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.