Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zum Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 01.02.2000 Fassung Gültig ab 01.02.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Veröffentlichung des Protokolls im GV. NRW. 2000 S. 119. GV. NRW. 2002 S. 451. Vom 1. Februar 2000 Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989 zugestimmt. Das Protokoll wird bekannt gemacht. Der Tag des Inkrafttretens des Protokolls wird gesondert bekannt gemacht. Düsseldorf, den 1. Februar 2000 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Wolfgang C l e m e n t Vom 12. September 2002 Es wird bekannt gemacht, dass gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. September 2000 zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (BGBl. 2000 II S. 1090) das Protokoll nach seinem Artikel 35 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. März 2002 in Kraft getreten ist (BGBl 2002 II S. 1524). Damit ist ebenfalls der Vierte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 am 1. März 2002 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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