Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

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Quellenkennung: de/gesetze-212183. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20. April 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 4], S.46)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 20. April 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 4], S.46) § 1 Dem am 13. Dezember 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.   zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.