Sachsen

G zum StV Sachsen – Thüringen Zusammenarbeit Raumordnung und Landesplanung

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1998 Nr. 11, S. 272 Fsn-Nr.: 40-6 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 21. Juli 1998

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung Vom 29. Juni 1998 Der Sächsische Landtag hat am 27. Mai 1998 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem am 12. September 1997 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag und seine Anlage werden nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 29. Juni 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Minsiterpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung Arnold Vaatz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.