Sachsen

BBergG-Ermächtigungsverordnung

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 3969. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2000 Nr. 16, S. 537 Fsn-Nr.: 610-1/2 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 29. Dezember 2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (BBergG-Ermächtigungsverordnung – BergErmVO) Vom 12. Dezember 2000 Aufgrund von § 32 Abs. 3, § 68 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und § 142 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164, 187), wird verordnet: § 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 BBergG zum Erlass von Rechtsverordnungen wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen. (2) Die Ermächtigung der Staatsregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach § 142 BBergG wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen. § 2 Übertragung von Zuständigkeiten auf das Oberbergamt (1) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 BBergG, Bergverordnungen aufgrund der §§ 65 bis 67 BBergG zu erlassen, wird auf das Oberbergamt übertragen. (2) Die Ermächtigung der Staatsregierung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 und Absatz 4 BBergG, durch Rechtsverordnung Baubeschränkungsgebiete festzusetzen, aufzuheben oder zu beschränken, wird auf das Oberbergamt übertragen. § 3 In-Kraft-Treten 1Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz (Ermächtigungsverordnung BBergG – BergErmVO) vom 3. November 1992 (SächsGVBl. S. 479) außer Kraft. Dresden, den 12. Dezember 2000 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.