Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)

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Quellenkennung: e222e95e-6448-4ebd-ba0f-723de715e95b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.09.2020 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 29. September 2020     Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 17. September 2020 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.     Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.     Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.     Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.