Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 12908e18-3801-447f-9fb3-925eff533efa. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.07.1994 Fassung Gültig ab 01.02.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 05.07.1994 Fassung Gültig ab 01.02.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bek. v. 13. 5. 1995 (GV. NW. S. 471/SGV. NW. 2252). Vom 5. Juli 1994 Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. November 1990 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen zugestimmt. Das Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt II 1994, S. 638 ff., veröffentlicht. Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Vom 13. Mai 1995 Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen ist nach seinem Artikel 29 Abs. 2 am 1. November 1994 in Kraft getreten. Das Datum des Inkrafttretens des Übereinkommens ist im Bundesgesetzblatt II 1994 Seite 3627 bekanntgegeben worden. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.