Sachsen

G zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

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Quellenkennung: 19072. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 366 Fsn-Nr.: 606-16 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 17. April 2021

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Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 Vom 24. März 2021 Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 1Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird zugestimmt. 2Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 24. März 2021 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.