Brandenburg

Verordnung über die Auflösung der Bezirksverwaltungsbehörden Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam

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Verordnung über die Auflösung der Bezirksverwaltungsbehörden Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam vom 18. Juli 1991 (GVBl.II/91, [Nr. 16], S.267)

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Verordnung über die Auflösung der Bezirksverwaltungsbehörden Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam vom 18. Juli 1991 (GVBl.II/91, [Nr. 16], S.267) Aufgrund des § 21 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - vom 25. April 1991 (GVBl. 1991 S. 148) verordnet die Landesregierung: § 1 Die Bezirksverwaltungsbehörden, Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam werden mit Ablauf des 31. Juli 1991 aufgelöst. § 2 Die Abwicklung obliegt dem Ministerium des Innern. Potsdam, den 18. Juli 1991 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Manfred Stolpe Der Minister des Innern Alwin Ziel

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.