Bremen

Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.12.2025 Inkrafttreten01.01.2026 Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 1416 Zitiervorschlag: "Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. Dezember 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 1416)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.12.2025 Inkrafttreten01.01.2026 Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 1416 Zitiervorschlag: "Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. Dezember 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 1416)" juris-Abkürzung: FriedhGebO BR 2025 Ausfertigungsdatum: 16.12.2025 Gültig ab: 01.01.2026 Dokumenttyp: Gebührenordnung Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2025, 1416 Gliederungs-Nr: - Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen Vom 16. Dezember 2025* Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Fußnoten * Verkündet als Artikel 1 des Ortsgesetzes zur Neuregelung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen vom 16. Dezember 2025 (Brem.GBl. S. 1416). Einzelansicht Seitenanfang § 1 Für die Benutzung der stadteigenen Friedhöfe in Bremen und für damit im Zusammenhang stehende Leistungen werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung erhoben. Sofern Gebühren nicht festgesetzt sind, können privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Einzelansicht Seitenanfang Anlage (zu § 1) Gebührenziffer Gebührenverzeichnis zu § 1 Gebühr in Euro 00 Vergabe von Grabstätten (§ 3 der Friedhofsordnung Friedhöfe in Bremen, im Folgenden: Friedhofsordnung für die stadteigenen )     Die Gebühren werden für eine Nutzungszeit von 20 Jahren für Urnen erhoben.   00.00 Urnenreihengrabstelle ein Quadratmeter für eine Urne 998 00.01 Urnenwahlgrabstelle Familie ein Quadratmeter für vier Urnen 1 149 00.01.01 Urnenwahlgrabstelle Familie ein Quadratmeter in bevorzugter Lage für vier Urnen 1 724 00.02 Urnenwahlgrabstelle Familie zwei Quadratmeter für acht Urnen 2 050 00.02.01 Urnenwahlgrabstelle Familie zwei Quadratmeter in bevorzugter Lage für acht Urnen 3 075 00.03 Grabstätten größer als zwei Quadratmeter werden als ein Vielfaches berechnet   00.04 Urnenwahlgrabstelle ein Quadratmeter in besonderer Lage im Grabfeld „Mensch und Tier“ bis zu vier Urnen (Nutzungszeit für Tieraschen fünf Jahre) 1 735 00.05 Urnengrabstelle für eine Urne in einer Gemeinschaftsanlage   00.05.00 Gemeinschaftsanlage Anonym 975 00.05.01 Gemeinschaftsanlage Standard (Urnengarten, Baumgrab einzeln, Ascheausbringung auf Streuwiese) inklusive Namensnennung und zwanzigjährige Pflege 1 914 00.05.02 Gemeinschaftsanlage Exklusiv (Kolumbarium) 3 183 00.05.03 Gemeinschaftsanlage Exklusiv (Urnengarten) 3 342 00.05.04 Urneneinzelgrabstelle Memoriam-Garten (gärtnerbetreutes Grabfeld), Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages erforderlich 1 217 00.06 Urnengrabstelle für zwei Urnen in einer Gemeinschaftsanlage   00.06.00 Gemeinschaftsanlage Standard (Baumgrab Partner) 2 745 00.06.01 Urnenpartnergrabstelle Memoriam-Garten (Gärtnerbetreutes Gräberfeld), Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages erforderlich 1 998 00.06.02 Gemeinschaftsanlage Exklusiv (Baumgrab Familie und Urnengarten exklusiv) 4 997 00.07 Urnengrabstellen für zwei Urnen in einer Urnenmauer 1 199 00.08 Urnengrabstellen für vier Urnen in einer Urnenmauer 1 795 00.09 Erdbestattungsgrabstellen   00.09.00 Erdreihengrabstelle zwei Quadratmeter mit begrenzter Laufzeit (25/30 Jahre) 1 333 00.09.00.1 Erdreihengrabstelle zwei Quadratmeter mit 25 Jahren Grünpflege 2 708 00.09.00.2 Erdreihengrabstelle zwei Quadratmeter mit 30 Jahren Grünpflege 3 250 00.09.01 Erdreihengrabstelle zwei Quadratmeter Laufzeit 25 Jahre, Memoriam-Garten (gärtnerbetreutes Grabfeld), Abschluss eines gesonderten Pflegevertrages erforderlich 1 332 00.09.02 Erdwahlgrabstelle Familie zwei Quadratmeter einschichtig für einen Sarg (2:1) 1 502 00.09.03 Erdwahlgrabstelle in besonderer Lage im Grabfeld „Mensch und Tier“ zwei Quadratmeter einschichtig für einen Sarg (2:1) und bis zu vier Urnen (Nutzungszeit für Tieraschen fünf Jahre) 2 253 00.09.04 Erdwahlgrabstelle Familie zwei Quadratmeter zweischichtig für zwei Särge (2:2) 1 975 00.10 Erdwahlgrabstelle Familie vier Quadratmeter einschichtig für zwei Särge (4:2) 2 794 00.10.01 Erdwahlgrabstelle Familie vier Quadratmeter zweischichtig für vier Särge (4:4) 3 725 00.11 Erdwahlgrabstelle größer als vier Quadratmeter werden als ein Vielfaches der Ziffer 00.10 und 00.10.01 berechnet   00.12 Für Gräber in bevorzugter Lage der Gebührenziffer 00.09.02 bis 00.10.01 und größer erhöhen sich die Gebühren um 50 Prozent. Diese Gräber sind aus einem bei der Friedhofsverwaltung einzusehenden Belegungsplan ersichtlich.   00.13 Die Gebühren für Grüfte erhöhen sich um 50 Prozent der Gebühren für Erdwahlgrabstellen.   00.14 Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter 3 Jahren (10 Jahre Ruhefrist) 567 00.15 Kindererdwahlgrabstelle bei Verstorbenen unter 10 Jahren (15 Jahre Ruhefrist) 850 01 Bestattungen (§ 4 der Friedhofsordnung)   01.00 Beisetzung eines Sarges     Für die Beförderung eines Sarges von der Feierhalle des Friedhofs zum Grab auf einem Wagen mit schwarz gekleideten Begleiterinnen oder Begleitern sowie für das Öffnen und Schließen des Grabes   01.00.00 in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab 1 072 01.00.01 bei unterer Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab 1 176 01.00.02 in einschichtiger Lage oder obere Beisetzung in einem zweischichtig nutzbaren Grab in einem Sarg mit einer Länge bis zu 1,20 m 528 01.00.03 Zuschlag für Übergrößen zu den Gebührenziffern 01.00.00 bis 01.00.01 für die Verwendung von Särgen (§ 8 Absatz 2 der Friedhofsordnung) 152 01.01 Beisetzung einer Urne   01.01.00 Beförderung einer Urne zum Grab mit einer schwarz gekleideten Begleiterin oder einem schwarz gekleideten Begleiter und die Urnenbeisetzung ohne Trauergemeinde inklusive Öffnen und Schließen 202 01.01.01 Beförderung einer Urne zum Grab mit einer schwarz gekleideten Begleiterin oder einem schwarzgekleideten Begleiter und die Urnenbeisetzung mit Trauergemeinde inklusive Öffnen und Schließen 249 01.01.02 Grabbeigabe einer Haustierurne im Grabfeld „Mensch und Tier“ mit Begleitung inklusive Öffnen und Schließen 249 04 Benutzung Feierhalle   04.00 Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs, inklusive Vor- und Nachbereitung je angefangene 75 min (abhängig von den individuellen Zeitfenster der Friedhöfe) 209 04.01 Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs, inkl. Vor- und Nachbereitung je angefangene 90 Min (abhängig von den individuellen Zeitfenster der Friedhöfe) 219 04.02 Benutzung der Feierhalle für in der Freien Hansestadt Bremen ansässige gemeinnützige Organisationen, die dem Interesse des Gemeinwohls dienen 99 04.03 kleine Trauerfeier Urnenübergaberaum, max. 15 Min 119 04.04 Trauerfeier für Tiere je nach Verfügbarkeit und Örtlichkeit (Gebührenziffer 04.00, 04.01, 04.03) möglich   07 Abheben eines Grabmals oder einer Einfassung (vor Beisetzung)   07.00 Abheben einer Stele (schmaler Stein), eines Grabzeichens entsprechender Größe oder einer entsprechend großen Liegeplatte 39 07.01 Abheben eines Breitsteins 79 07.02 Abheben einer Einfassung je angefangener Meter 21 08 Übertragung Nutzungsrecht (§ 6 der Friedhofsordnung) nach dem Tod des Nutzungsberechtigten. Eine Umschreibung, die innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Nutzungsberechtigten erfolgt, ist gebührenfrei. 43 09 Verlängerung der Nutzungsrechte an Grabstätte (§ 5 der Friedhofsordnung) werden taggenau anhand der entsprechenden Gebührenpositionen berechnet.   09.00 Urnengrabstellen für jedes Jahr ein Zwanzigstel der Gebührenziffern 00.01 bis 00.04 und 00.06 bis 00.08   09.01 Erdbestattungsgrabstellen In Bezug auf das Nutzungsrecht für jedes Jahr ein Fünfundzwanzigstel oder ein Dreißigstel der Gebührenziffern 00.09.02 bis 00.10.01 und 00.11 bis 00.13   09.02 Gilt für eine Erdbestattungsgrabstelle gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen für Särge eine längere Ruhefrist als 25 Jahre, ist die Angabe „Fünfundzwanzigstel“ in Gebührenziffer 09.01 durch die festgesetzte längere Frist zu ersetzen.   09.03 Bei Verlängerung der Nutzungsrechte an Erdbestattungsgrabstätten, die nur noch für Urnenbeisetzungen geeignet sind, wird für jedes Jahr ein Zwanzigstel der folgenden Gebühren erhoben:   09.03.00 Grabstelle zwei Quadratmeter 1 100 09.03.01 Grabstelle vier Quadratmeter 2 200 09.03.02 Grabstelle sechs Quadratmeter 3 300 09.03.04 Grabstelle vier Quadratmeter in bevorzugter Lage 3 300 09.03.05 Grabstelle sechs Quadratmeter in bevorzugter Lage 4 950 10 Umbettung (§ 8 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen)   10.00 Ausgrabung einer Urne, inklusive Aschenkapsel 269 10.01 Wiederbeisetzung einer Urne erfolgt über die Gebührenziffer 01.01.00 oder 01.01.01   10.03 Freilegung eines Sarges bis zur Oberkante   10.03.00 - in einschichtiger Lage oder oberer Lage in einem zweischichtig nutzbaren Grab 989 10.03.01 - in unterer Lage in einem zweischichtig nutzbaren Grab 1 099 10.04 Wiederbeisetzung einer Leiche in einem Sarg erfolgt über die Gebührenziffer 01.00.00, 01.00.01 oder 01.00.02   11 Genehmigung der Aufbringung eines Grabmals/ einer Einfassung, inklusive Verwaltungsgebühr (§ 9 Friedhofsordnung)   11.00 Genehmigung eines Grabmals, inklusive jährlicher Sicherheitsprüfungen 93 11.01 Genehmigung einer Einfassung 37 11.02 Genehmigung bodenbündige Verlegung eines Grabmals 37 11.02.00 Verlegung Breitstein, Liegeplatte größer als ein Quadratmeter 147 11.02.01 Verlegung Stele, kleine Liegeplatte 79 12 Eingrünung einer Grabstelle auf Antrag, bei vorzeitiger Rückgabe Nutzungsrecht und Wiederherstellung ungepflegter Grabstätte   12.00 Eingrünen einer Grabstelle 83 12.01 Pflege einer eingegrünten Grabstelle je Quadratmeter und Jahr 57 13 f   13.00 Abräumung einer Grabstätte ohne Grabstein 79 13.01 Abräumung einer Grabstätte inklusive Entsorgung eines Grabmals ohne Fundament 125 13.02 Abräumung einer Grabstätte inklusive Entsorgung eines Grabmals mit Fundament 165 14 Für Leistungen, die durch die vorstehenden Gebühren nicht erfasst sind, werden die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.   15 Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Aus- und Umbettungsanträgen, Teilungsanträgen, Anträgen zur vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte 70,50 - 141,00 15.01 Erhöhter Verwaltungsaufwand ab der vierten Änderung des Beisetzungstermins auf Veranlassung des Auftraggebers 35,25   Anmerkungen:     Die Beisetzung einer Asche kann mit oder ohne Urne (§ 4 Absatz 2 Friedhofsgesetz) und die einer Leiche mit oder ohne Sarg (§ 4 Absatz 4 Friedhofsgesetz) zu gleichen Gebühren erfolgen.     In diesem Gebührenverzeichnis ist keine Umsatzsteuer berücksichtigt. Sollten einzelne Positionen umsatzsteuerpflichtig werden, erfolgt die Berechnung zuzüglich Umsatzsteuer.   Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.