Brandenburg
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit der für das Verfahren der Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zuständigen Stelle
Quellenkennung: de/verordnungen-211548. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit der für das Verfahren der Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zuständigen Stelle vom 14. Juni 1996 (GVBl.II/96, [Nr. 27], S.506)
Originaldateien und Anlagen
- 6c986706c2d009b1de276c29.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.