Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes

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Quellenkennung: 140073. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.05.2019 Inkrafttreten24.05.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 336 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 336)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.05.2019 Inkrafttreten24.05.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 336 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 336)" juris-Abkürzung: HSchulZulStVtrG BR 2019 Ausfertigungsdatum: 14.05.2019 Gültig ab: 24.05.2019 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2019, 336 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes Vom 14. Mai 2019 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (1) Dem am 21. März 2019 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*) Fußnoten *) [Gemäß Bekanntmachung vom 26. November 2019 (Brem.GBl. S. 630) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 am 1. Dezember 2019 in Kraft.] Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes (Änderungsanweisungen) Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 14. Mai 2019 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.