Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 23.06.2020 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 23. Juni 2020   Nachdem am 31. Mai 2020 alle Ratifikationsurkunden bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt waren, ist der Dreiundzwanzigste Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) gemäß seines Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juni 2020 in Kraft getreten.       Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.