Niedersachsen

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-06-25

Quellenkennung: gazette-2026-045. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 25. Juni 2026 Nummer 45 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes Vom 23. Juni 2026 Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 In § 13 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes vom 26. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 36) wird die Angabe „0.00 Uhr“ durch die Angabe „3.00 Uhr“ und die Angabe „6.00 Uhr“ durch die Angabe „9.00 Uhr“ ersetzt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Hannover, den 23. Juni 2026 Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Hanna N a b e r Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Der Niedersächsische Ministerpräsident Olaf L i e s Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.