Bremen

Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

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Quellenkennung: 69218. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.12.1972 Inkrafttreten07.12.1972 Fundstelle Brem.GBl. 1972, S. 247 Gliederungsnummer:2040-h-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 21. November 1972 (Brem.GBl. 1972, S. 247)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.12.1972 Inkrafttreten07.12.1972 Fundstelle Brem.GBl. 1972, S. 247 Gliederungsnummer:2040-h-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 21. November 1972 (Brem.GBl. 1972, S. 247)" juris-Abkürzung: PolhDAusbAbkG BR Ausfertigungsdatum: 21.11.1972 Gültig ab: 07.12.1972 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1972, 247 Gliederungs-Nr: 2040-h-1 Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 21. November 1972 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem in Mainz am 28. April 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 21. November 1972 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.