Bremen

Eberkörordnung für die Stadt Bremen, das bremische Landgebiet und die Stadt Vegesack

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Quellenkennung: 74733. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.10.1935 Inkrafttreten01.07.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1935, S. 220 Gliederungsnummer:7824-a-2 Zitiervorschlag: "Eberkörordnung für die Stadt Bremen, das bremische Landgebiet und die Stadt Vegesack vom 4. Oktober 1935 (Brem.GBl. 1935, S. 220)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.10.1935 Inkrafttreten01.07.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1935, S. 220 Gliederungsnummer:7824-a-2 Zitiervorschlag: "Eberkörordnung für die Stadt Bremen, das bremische Landgebiet und die Stadt Vegesack vom 4. Oktober 1935 (Brem.GBl. 1935, S. 220)" juris-Abkürzung: EbKöO BR Ausfertigungsdatum: 04.10.1935 Gültig ab: 01.07.1964 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1935, 220 Gliederungs-Nr: 7824-a-2 Eberkörordnung für die Stadt Bremen, das bremische Landgebiet und die Stadt Vegesack Vom 4. Oktober 1935 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Wegen einer bevorstehenden Neuregelung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.