Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 65073. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:02.11.2011 Inkrafttreten03.11.2011 Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 405 Gliederungsnummer:91-b-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven vom 4. Oktober 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 405)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:02.11.2011 Inkrafttreten03.11.2011 Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 405 Gliederungsnummer:91-b-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven vom 4. Oktober 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 405)" juris-Abkürzung: A27NDZustStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 04.10.2011 Gültig ab: 03.11.2011 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2011, 405 Gliederungs-Nr: 91-b-3 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven Vom 4. Oktober 2011 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 (1) Dem am 12. Oktober 2011 und 19. Oktober 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen - Cuxhaven wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. Bremen, den 4. Oktober 2011 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.