Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 01.10.1988 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 1. Oktober 1988 Das Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist mit dem Gesetz zu diesem Abkommen vom 17. März 1988 (BGBl. II S. 286) veröffentlicht worden. Es ist laut Bekanntmachung vom 23. Juni 1988 (BGBl. II S. 619) nach seinem Artikel 16 Abs. 2 am 1. August 1988 in Kraft getreten. Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.