Niedersachsen

Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-07-13

Quellenkennung: gazette-2026-060. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 13. Juli 2026 Nummer 60 Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes Artikel 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 44), wird wie folgt berichtigt: In § 41 Abs. 1 Nr. 21 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 Satz 5“ durch die Angabe „§ 25 Abs. 5 Satz 4“ ersetzt. Hannover, den 13. Juli 2026 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Im Auftrage Lammen-Ewers Ministerialrätin Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.