Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 14 vom 04.04.2025, Seiten 303 – 308, Größe: 626 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-04-04

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303 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 14 FREITAG, DEN 4. APRIL 2025 Tag I n h a l t Seite 27. 3. 2025 Verordnung über die Veränderungssperre Altona-Altstadt 56 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 27. 3. 2025 Zweite Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Seniorenmitwirkungsverordnung . . . . . . 305 860-15-1 31. 3. 2025 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Religionsgesellschaften und Welt­ anschauungsvereinigungen des öffentlichen Rechts in Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . .306 222-1-1   1. 4. 2025 Dritte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Gerichtswesen . . . . . . . . . . . . . . . . 308 300-10 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Verordnung über die Veränderungssperre Altona-Altstadt 56 Vom 27. März 2025 Auf Grund von § 14 und § 16 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28), in Verbindung mit § 4 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 9. Februar 2022 (HmbGVBl. S. 104), sowie § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 24. September 2024 (HmbGVBl. S. 490), wird verordnet: Einziger Paragraph (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: (1) Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungs- 1. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung ver-sperre für die in der Anlage durch eine schwarze Umrandung langen, wenn die in § 18 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchsgekennzeichnete Fläche des Bebauungsplanentwurfs Altona- bezeichneten Nachteile eingetreten sind. Er kann die Fäl-Altstadt 56 (Bezirk Altona, Ortsteil 201) für zwei Jahre ligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er diebeschlossen. Leistung der Entschädigung schriftlich beim Bezirksamt (2) Die Veränderungssperre nach Absatz 1 hat zum Inhalt, Altona beantragt. Das Erlöschen eines Entschädigungsan- dass spruchs richtet sich nach § 18 Absatz 3 des Baugesetzbuchs. 1. Vorhaben im Sinne des § 29 des Baugesetzbuchs nicht 2. Unbeachtlich ist eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort dürfen, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung die- von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände- ser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- Altona unter Darlegung des die Verletzung begründenden pflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Hamburg, den 27. März 2025. Das Bezirksamt Altona 304 Freitag, den 4. April 2025 HmbGVBl. Nr. 14 2 13 26 1303 810 1346 2050 1307 1283 2397 146 1139 1125 28 24 39 811 812 2614 815 1267 805 41 2429 783 57 148 1308 816 22 1128 2396 30 59 2433 1301 2469 804 56 150 782 1855

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.