Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit

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Quellenkennung: 66775. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:26.03.2002 Inkrafttreten27.03.2002 Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 39 Gliederungsnummer:33-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit vom 21. März 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 39)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:26.03.2002 Inkrafttreten27.03.2002 Fundstelle Brem.GBl. 2002, S. 39 Gliederungsnummer:33-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit vom 21. März 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 39)" juris-Abkürzung: GLSGNDSStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 21.03.2002 Gültig ab: 27.03.2002 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2002, 39 Gliederungs-Nr: 33-b-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit Vom 21. März 2002 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 10. Dezember 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (Änderungsanweisungen zum Gesetz über die Sozialgerichtsbarkeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1972 (Brem.GBl. S. 211 - 33-a-1), geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 18. Dezember 1974 (Brem.GBl. S. 351).) Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. (3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 2 am 1. April 2002 in Kraft. Bremen, den 21. März 2002 Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.