Sachsen

G zum StV Süddeutsche Klassenlotterie

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Quellenkennung: 3932. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1992 Nr. 33, S. 469 Fsn-Nr.: 606-2 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 23. Oktober 1992

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Süddeutsche Klassenlotterie Vom 16. Oktober 1992 Der Sächsische Landtag hat am 17. September 1992 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem Abschluß des als Anlage beigefügten Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Süddeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 16 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Oktober 1992 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Finanzen Prof. Dr. Georg Milbradt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.