Brandenburg
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Hinweisgeberschutzgesetzzuständigkeitsverordnung ‒ HinSchGZuV)
Quellenkennung: de/verordnungen-262994. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (Hinweisgeberschutzgesetzzuständigkeitsverordnung ‒ HinSchGZuV) vom 7. Juli 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 28])
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