Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 83971. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1054 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1054)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1054 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 24. September 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1054)" juris-Abkürzung: SPGrSchulMAErzWfAnl BR Ausfertigungsdatum: 24.09.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2008, 1054 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Erziehungswissenschaft“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 24. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Im „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 13 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) im Bereich Erziehungswissenschaft zu erwerben. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Studienaufbau Die Prüfungsanforderungen und die Zuordnung zum Pflicht- und Wahlpflichtbereich für Erziehungswissenschaft sind in Tabelle 1 dargestellt. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Studienverlauf Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache gehalten. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache gehalten werden. Einzelansicht Seitenanfang § 4 Prüfungsvorleistungen Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 5 Prüfungen (1) Prüfungen finden in einer oder mehreren der folgenden Formen statt: 1. mündliche Prüfung, 2. Hausarbeit, 3. Klausur, 4. Referat, 5. Portfolio, 6. Lektüretest, 7. Thesenpapier, 8. Sitzungsvorbereitung und Moderation, 9. Protokolle. (2) Prüfungen können auch als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Teilnehmenden durchgeführt werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Reglung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung zur fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt. Einzelansicht Seitenanfang § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Einzelansicht Seitenanfang Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed: für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule: Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Erziehungswissenschaft Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltung MP/ TP CP Prüfungs- form 1. Sem. 2. Sem. EW L5 Schulentwicklung und Qualitätssicherung P 6 5a: Vorlesung TP 2 Gem. § 5 Abs. 1 2 V   5b: Vertiefungsseminar 4 Gem. § 5 Abs. 1 2 S   EW L6 Pädagogische Kompetenzen und Professionalität P 7 6a: Vorlesung MP 3 Gem. § 5 Abs. 1   2 V 6b: Seminar 4 Gem. § 5 Abs. 1 2 S2 Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6 Masterarbeit 2 S Masterarbeit mit Kolloquium 15   2 S Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Je nach Lehrangebot kann das Modul auch bereits im 1. Semester des Masters beginnen. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.