Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 21.10.2019 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 21. Oktober 2019     Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zugestimmt.   Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.   Düsseldorf, 14. Januar 2020   Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.