Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972

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Quellenkennung: 67927. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.03.2008 Inkrafttreten08.03.2008 Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 43 Gliederungsnummer:301-c-6a Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 vom 26. Februar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 43)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:07.03.2008 Inkrafttreten08.03.2008 Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 43 Gliederungsnummer:301-c-6a Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 vom 26. Februar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 43)" juris-Abkürzung: JStPr2StVtrÜbkBekÄStVG BR Ausfertigungsdatum: 26.02.2008 Gültig ab: 08.03.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2008, 43 Gliederungs-Nr: 301-c-6a Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 Vom 26. Februar 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 15., 16. und 21. November 2007 in Hamburg, Kiel und Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 (Brem.GBl. S. 133) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht. Bremen, den 26. Februar 2008 Der Senat Staatsvertrag Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung, die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Arbeit und Europa vereinbaren vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Landesparlamente: Artikel 1 [Änderungsanweisung zur Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972, zuletzt geändert durch den am 8. November 2004, 19. November 2004 und 12. November 2004 in Bremen, Hamburg und Kiel unterzeichneten Staatsvertrag.] Artikel 2 (1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit. (2) Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. § 23a findet erstmals Anwendung auf Referendare, die ihre schriftlichen Prüfungen im Rahmen der erstmaligen Ablegung der Prüfung nach dem 1. Oktober 2007 begonnen haben. Bremen, den 21. November 2007     Für die Freie Hansestadt Bremen   gez. Ralf Nagel Senator für Justiz und Verfassung Hamburg, den 15. November 2007     Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg   gez. Carsten-Ludwig Lüdemann Kiel, den 16. November 2007     Für das Land Schleswig-Holstein   Für den Ministerpräsidenten gez. Uwe Döring Minister für Justiz, Arbeit und Europa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.