Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.02.1994 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten s. Bek. v. 14. 6. 1994 (GV. NW. S. 264/SGV. NW. 101). Vom 18. Februar 1994 Das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen wurde im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil II, Seite 1010 ff veröffentlicht. Der Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens wird im Bundesgesetzblatt gesondert bekanntgegeben. Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt. Düsseldorf, den 18. Februar 1994 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.