Sachsen

G zum Abk. seerechtliche Verteilungsverfahren

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1992 Nr. 14, S. 150 Fsn-Nr.: 300-4 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. März 1993

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Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 24. März 1992 Der Sächsische Landtag hat am 12. März 1992 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem von den Vertretern der Länder der Bundesrepublik Deutschland am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 1Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. März 1992 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.