Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung

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Quellenkennung: 67029. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:13.10.2009 Inkrafttreten01.01.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 377 Gliederungsnummer:2136-a-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 6. Oktober 2009 (Brem.GBl. 2009, S. 377)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:13.10.2009 Inkrafttreten01.01.2010 Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 377 Gliederungsnummer:2136-a-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung vom 6. Oktober 2009 (Brem.GBl. 2009, S. 377)" juris-Abkürzung: GrRaumOLEntwBRStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 06.10.2009 Gültig ab: 01.01.2010 Dokumenttyp: Geschäftsordnung Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2009, 377 Gliederungs-Nr: 2136-a-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung Vom 6. Oktober 2009 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 (1) Dem am 5. Mai 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen zu einer grenzüberschreitenden Raumordnung und Landesentwicklung wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 außer Kraft tritt. Bremen, den 6. Oktober 2009 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.