Sachsen

G zum StV Sachsen - Thüringen Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1992 Nr. 10, S. 97 Fsn-Nr.: 102-1 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 25. März 1992

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Vom 4. März 1992 Der Sächsische Landtag hat am 21. Februar 1992 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 (1) Dem am 11. Februar 1992 in Erfurt unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht. Artikel 2 1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, 4. März 1992 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.